CO.NET FAQ
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Fragen zu Genossenschaften
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform. In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen. Hier soll die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb aus eigener Kraft ohne Hilfe Dritter gelingen.
Warum Genossenschaft (eG) als Gesellschaftsform?
Die Genossenschaft ist die einzige Rechtsform, die von Gesetzes wegen einen bestimmten Zweck zu erfüllen hat. §1 des Genossenschaftsgesetzes verlangt „den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“. Die eG (eingetragene Genossenschaft) ist die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Organe der Genossenschaft
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Die Generalversammlung ist oberstes Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes und bestimmt ihre Amtszeit.
Rechtsfähigkeit
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person und damit Träger von Rechten und Pflichten.
Wem gehört die Genossenschaft?
Alle Genossenschaften haben eines gemein, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind. Dieses Prinzip unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Gesellschaftsformen.
Habe ich Mitspracherecht in der Genossenschaft?
Ja, die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Vollmitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Geschäftsanteile. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
Was ist die Satzung der Genossenschaft?
Die Satzung ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen, bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft. Die Satzung bedarf der Schriftform und muss Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Nachschusspflicht, Formvorschriften für die Generalversammlung, Form der Bekanntmachung, Höhe des Geschäftsanteils zur Bildung der gesetzlichen Rücklage etc. enthalten.
Was ist die „Allgemeine Geschäftsordnung“ AGO?
Die allgemeine Geschäftsordnung gilt als Ergänzung der Satzung der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG, und für; a) die in §7 und §8 der Satzung aufgeführten Organe; b) für die in §5 und §6 der Satzung aufgeführten Gremien.
Was sind die „Förderzweckrichtlinien“?
Die Förderzweckrichtlinien definieren den Förderzweck, den Förderauftrag, die förderwirtschaftlichen Aktivitäten und die Verantwortlichkeiten innerhalb der Genossenschaft.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder können werden: natürliche Personen nach Vollendung des 18 Lebensjahres, Personenhandelsgesellschaften, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Wie werde ich Mitglied?
Um Mitglied zu werden, müssen Sie mindestens vier Geschäftsanteile je 500,-Euro erwerben. Eine Begrenzung der Anteile besteht nicht. Bei der Aufnahme in die Genossenschaft ist ein „Zuschuss zur allgemeinen Förderzweckerreichung“ zu zahlen. Die Höhe beträgt bis 10.000,-Euro 10%, ab 10.001,-Euro fest 1.000,-Euro und wird den Kapitalrücklagen zugeführt und ist nicht rückzahlbar.
Fragen über CO.NET – Allgemein
Wie funktioniert’s? Das CO.NET Prinzip
Sie werden Anteilseigner und damit Mitglied bei CO.NET. Damit können Sie bei unseren Handelspartnern vor Ort und in unser Shopping-Portal bei unseren Online-Partnern richtig Geld sparen.
Wie sicher ist meine Genossenschaftliche Beteiligung?
Viele Anlagemodelle bergen unterschiedliche Risiken. Wir möchten für die Geschäftsanteile unserer Mitglieder Risiken auf ein Minimum reduzieren. Schließlich ist es Ihr Geld, mit dem wir verantwortungsvoll für Sie wirtschaften. Gemeinsam mit unseren Versicherungspartnern ist ein umfassender Schutz gewährleistet. Darin ist neben der Vertrauensschadenversicherung auch eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für unseren Vorstand und Aufsichtsrat enthalten. Durch die Kombination der Policen sind von Veruntreuung bis zur Fehlentscheidung der Vorstände und Aufsichtsräte auch weitere Sonderrisiken versichert, darunter z. B. Vertragsstrafen, Reputationsschaden, Risiken wie Raub, Diebstahl, Fälschung, Hacking einschl. Phishing, Pharming und Spyware, Fehlhandlungen aller Mitarbeiter inkl. Fremdpersonal, die für CO.NET tätig sind.
Welchem Genossenschaftlichen Prüfungsverband gehört CO.NET an?
CO.NET gehört dem Prüfungsverband; Genossenschaftlicher Prüfungsverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. an.
Wann und wo findet die Generalversammlung statt?
Nach Abschluss des vorhergehenden Geschäftsjahres findet im ersten Halbjahr des neuen Geschäftsjahres immer eine Generalversammlung statt. Diese ist je nach Teilnehmerzahl immer im Umfeld von Drochtersen, dem Sitz der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG. Die Mitglieder werden rechtzeitig zu dieser eingeladen.
Ist CO.NET eine Versicherungsgesellschaft oder Rentenversicherungsgesellschaft?
Nein, CO.NET ist eine eingetragene Genossenschaft, keine Versicherung.
Kann ich bei der CO.NET eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung abschließen?
Nein, unsere Mitglieder können Geschäftsanteile an der CO.NET erwerben. Diese Anteile erwirtschaften für die Mitglieder genossenschaftliche Ausschüttungen. Ich kann mit der CO.NET also „nur“ sparen. Eine Risikoabsicherung ist beim Kauf der Geschäftsanteile nicht enthalten und sollte bei einem Versicherungsunternehmen separat abgeschlossen werden. Wir halten uns an den Grundsatz der Betriebswirtschaft, „Trenne Risiko vom Sparen“.
Ist CO.NET eine Alternative zur Altersvorsorge?
Durch eine Beteiligung mit Geschäftsanteilen, welche eine genossenschaftliche Ausschüttung erwirtschaften können, besteht die Möglichkeit zur Bildung von Eigenkapital. Als Beimischung zum herkömmlichen Vorsorgekonzept ist CO.NET Ihr perfekter Partner. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre biometrischen Risiken über eine geeignete Versicherungsgesellschaft abschließen. Mit der CO.NET können Sie sparen, jedoch nicht Ihr Risiko absichern.
Ist CO.NET eine Anlagegenossenschaft?
Nein, CO.NET ist eine Konsumgenossenschaft und keine Anlagegenossenschaft. Die Kernausrichtung der CO.NET als Konsumgenossenschaft besteht nicht wie bei einer Anlagegenossenschaft darin, aus Geld noch mehr Geld zu machen, sondern darin, in der Gemeinschaft für die Gemeinschaft, Vorteile im täglichen Leben zu schaffen und somit wirtschaftlich zu fördern.
Kann CO.NET als Alternative zu Kindersparplänen genutzt werden?
CO.NET bietet die Möglichkeit einer monatlichen Beteiligung. Dieser lässt also ein „Ansparen“ über einen längeren Zeitraum zu. Auch hier ist der Gedanke des „Sparens“ im Fokus. Eine entsprechende Absicherung der biometrischen Risiken ist auch hier nicht zu vernachlässigen.
Verfügbarkeit Ihrer Beteiligung
Generell hat Ihre Beteiligung eine Haltezeit von 5 Jahren. Wir freuen uns, wenn es Ihnen gut geht. Natürlich gibt es auch Situationen, in den Sie durch besondere Umstände auf Ihre Rücklagen zurückgreifen müssen. Auch hier stehen wir Ihnen gemäß unserer Satzung und Allgemeine Geschäftsordnung zur Seite!
Wie erwirtschaftet die Genossenschaft seine Überschüsse?
Die Genossenschaft erwirtschaftet ihre Überschüsse aus Immobilienvermietung, IT Leistungen, Dienstleistung, Lizenzleistungen für Internetportale, Kartensysteme, CO.NET MasterCard.
Genossenschaftliche Ausschüttung
Ihre Geschäftsanteile werden in Sachwerten angelegt. Dadurch kann unseren Mitgliedern eine genossenschaftliche Ausschüttung auf Ihre Geschäftsanteile gezahlt werden. Die genossenschaftliche Ausschüttung liegt seit Gründung im Jahr 2001, durchschnittlich bei über 7% des Anteilswertes.
Besteht eine Prospektpflicht für CO.NET?
Nein, es besteht keine Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospektgesetz (VerProspG).
Die Ausnahme ist im Entwurf des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes damit begründet, dass die Genossenschaften von den jeweiligen Prüfungsverbänden, die einer Qualitätskontrolle unterliegen und zusätzlich unter staatlicher Aufsicht stehen, umfassend geprüft werden.
Wie hoch ist die Genossenschaftliche Ausschüttung auf meine Geschäftsanteile?
Über die Ausschüttung einer genossenschaftlichen Ausschüttung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam. Die Höhe der genossenschaftlichen Ausschüttung beschließt die Generalversammlung! Auf die beschlossene Ausschüttung haben die Mitglieder einen Rechtsanspruch. Die genossenschaftliche Ausschüttung ergibt sich aus dem Dienstleistungsbereich und dem Sachwert-bereich. In den letzten 18 Jahren lag die Ausschüttung auf die geleisteten Beteiligungen im Durchschnitt bei über 7% und sind nicht garantiert.
Wann wird die Genossenschaftliche Ausschüttung ausgezahlt?
Die genossenschaftliche Ausschüttung wird nach Beschlussfassung durch die Generalversammlung, zum Anfang des 2. Halbjahres ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Eine gewünschte Auszahlung der Ausschüttung ist außschließlich in der Einmalbeteiligung möglich. Bei einer monatlichen Beteiligung erfolgt eine Gutschrift der Ausschüttung. Die rechnerische Bezugsgröße ist das Geschäftsguthaben per 31.12. des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Was ist ein Freistellungsauftrag und wozu dient er?
Der Freistellungsauftrag ist ein Antrag, um die Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) auf Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Ausschüttungen) bis zu einer bestimmten Höhe nicht versteuern zu müssen. Auf die Höhe der einzubehaltenden Abgaben kann durch Vorlage eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung Einfluss genommen werden.
Genossenschaftliche Ausschüttungen unterliegen als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ der Einkommensteuer. Der bisherige Sparer-Freibetrag wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft und der Sparer-Pauschbetrag eingeführt.
Auch der Sparer-Pauschbetrag kann durch einen Freistellungsauftrag geltend gemacht werden. Damit der Sparer-Pauschbetrag bereits bei Zufluss der Erträge berücksichtigt werden kann und man nicht gezwungen ist – trotz Abgeltungssteuer – eine Steuererklärung auch für Kapitaleinkünfte zu erstellen, erteilt man dem jeweiligen Institut einen Freistellungsauftrag. Die Höhe der Sparer-Pauschbeträge betragen für Ledige 801 Euro pro Jahr und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaften (zusammen veranlagt) 1.602 Euro pro Jahr. Wird kein Freistellungsauftrag bei uns eingereicht, oder reicht dieser nicht aus, muss die Genossenschaft von den genossenschaftlichen Ausschüttungen die anfallenden Steuern abführen.
Fragen zu Ihrer steuerlichen Situation besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich meine Mitgliedschaft auch vor Ablauf der Mindesthaltezeit kündigen?
Eine Kündigung kann frühestens fünf Jahre nach Erwerb der Mitgliedschaft erfolgen (Satzung §9). Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr.
Was muss ich veranlassen wenn sich meine persönlichen Daten geändert haben?
Sollte sich Ihre Anschrift, Name, Bankverbindung, Email oder Telefonnummer usw. geändert haben, benötigen wir hierzu eine schriftliche Erklärung und ggf. einen amtlichen Nachweis.
Fragen über CO.NET – Finanzen
Bezahlt CO.NET ihren Mitgliedern Zinsen auf Ihre Geschäftsanteile?
Nein, da CO.NET keine Bank oder Versicherung ist, erhalten ihre Mitglieder keine Zinsen. Wir zahlen an unsere Mitglieder genossenschaftliche Ausschüttungen aus.
Bezahlt CO.NET ihren Mitgliedern Rendite auf Ihre Geschäftsanteile?
Nein, da CO.NET keine Bank, Versicherung, Fonds oder Aktie ist, erhalten unsere Mitglieder keine Renditen. Wir zahlen an unsere Mitglieder genossenschaftliche Ausschüttungen aus.
Investiert CO.NET die Beteiligung der Mitglieder in spekulative Anlageformen?
CO.NET investiert nicht in spekulative Anlagen wie Fonds, Aktien, Derivate, Hedgefonds etc. CO.NET investiert das Beteiligungskapital der Mitglieder in versicherte Sachwerte.
Kann ich auch eine monatliche Beteiligung abschließen?
Ja, Sie haben die Möglichkeit eine monatliche Beteiligung einzurichten mit unterschiedlichen monatliche Zahlungen und Laufzeiten. Bei der monatlichen Beteiligung erhalten Sie ebenso wie bei der Einmalbeteiligung eine genossenschaftliche Ausschüttung auf Ihr eingezahltes Kapital. Bei einer monatlichen Beteiligung besteht nicht die Wahlmöglichkeit einer Auszahlung der genossenschaftlichen Ausschüttung. Die genossenschaftliche Ausschüttung wird dem Mitgliedskonto gutgeschrieben.
Kann ich mich mit weiteren Geschäftsanteilen an der CO.NET beteiligen?
Sobald Sie bei uns als Vollmitglied (2.000,- Euro Netto-Beteiligung) registriert und geführt werden, steht es Ihnen zu neue Geschäftsanteile zu erwerben. Es muss mindestens ein Geschäftsanteil i.H.v. 500,- Euro erworben werden.
Wie lange müssen meine Anteile in der Genossenschaft verbleiben?
Die Haltezeit der Einmalbeteiligung beträgt mindestens 5 Jahre.
Was passiert mit meinen genossenschaftlichen Ausschüttungen?
Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres wird auf der Basis Ihrer Beteiligung der Jahresüberschuss berechnet. Sie erhalten darauf die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie eine Gutschrift auf Ihr Anteilskonto bzw. eine Auszahlung (nur bei der Einmalbeteiligung) der genossenschaftlichen Ausschüttung wünschen. Eine Auszahlung der genossenschaftlichen Ausschüttung unterliegt der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Besteht eine Nachschusspflicht?
Nein, es besteht keine Nachschusspflicht (§3 (7) der Satzung). Mitglieder der Genossenschaft haften nur mit ihren eingezahlten Geschäftsanteilen.